7 häufige Aspekte für eine Abstrafung durch Google
15.01.2010Immer wieder werden sie in Foren und Blogs thematisiert, die Abstrafungen von einzelnen Websites durch Google. In den allermeisten Fällen sind die Abstrafungen gerechtfertigt, denn es handelt sich dabei um Verstöße gegen die Regeln die Google mit seinen Richtlinen für Webmaster festgelegt hat.
1. Versteckter Text (z.B. schwarzer Text auf schwarzem Hintergrund)
Noch immer praktiziert, obwohl schon seit bestimmt zwei bis drei Jahren (oder länger) bekannt ist, dass diese Methode zu Problemen mit den Suchmaschinenriesen Google führen. Nicht das der Text keinen Einfluss als Content hätte, aber sobald sich jemand die Mühe macht die betreffende URL bei Google anzuzeigen, wird sich früher oder später (ist wohl auch abhängig wie oft eine Site gemeldet wurde) ein Quality-Rater die Site ansehen.
2. Cloaking
Bezeichnet eine Methode mit der Suchmaschinen andere Inhalte präsentiert werden als Internetnutzern. Auch diese Methode ist schon älter und wird schnell erkannt. Abgestraft wird deshalb, weil die präsentierten Inhalte für Mensch und Maschinen gleich sein sollen. Wie sonst sollen die Suchmaschinen die Inhalte für Menschen richtig bewerten?
3. Backlink-SPAM
Dieser Begriff wird eigentlich kaum verwendet, aber da SPAM in verschiedenen Variationen zu finden ist, macht es hier vielleicht Sinn. Backlink-SPAM bezeichnet übermäßige Links aus Foren, Blog-Kommentaren oder auch Gästebüchern. Mit viel Bedacht und Überlegung gesetzte einzelne Links in diesen Bereichen sind durchaus sinnvoll, erst recht, wenn sie Mehrwert bieten (Besucher anziehen). Nimmt die Anzahl dieser Links im Verhältnis zu Backlinks aus anderen Bereichen stark zu, so wird eine Abstrafung durch Google immer wahrscheinlicher.
4. Anzahl Keywords im Text
An diesem Punkt scheiden sich die Geister. Einige sind der Ansicht, dass Google die Anzahl Keywords im Text nicht berücksichtigt, andere sprechen von bestimmten Quotas, wie oft das Keyword im Text vorkommen sollte. Fakt ist, dass Google einen Riegel vor Seiten schiebt, die es mit der Nennung von Keywords übertreiben. Allerdings ist dies zum Schutze der Internetuser auch gar nicht so schlecht.
5. Einbrecher (Hacker)
Wenn sich unberechtigt Zugang zum Server verschafft wird und die Inhalte manipuliert werden, kommt es nicht selten zu einer Abstrafung durch Google. Hier ist man als Webmaster also gefragt, die Sicherheit des eigenen Systems so gut wie möglich zu gewährleisten. Dazu gehören vor allem unregelmäßig, wechselnde Passwörter mit Zeichenlängen von mehr als 10 Zeichen.
6. Kaufen von Links
Ist ein Grund zum Abstrafen. Allerdings ist sich die ‘Gemeinde’ einig, dass Suchmaschienn hier nur handeln können, wenn jemand Auskunft über verkaufte/gekaufte Links gibt. Da man es mit der freiwilligen Auskunft in Deutschland nicht so hat, ist das kein einfaches Thema für die Suchmaschinen.
7. Schon mal auffällig geworden?
Wer sich ein zweites Mal ‘Schuldig’ macht, der bekommt eine härtere Strafe als beim ersten mal. Etwas ähnlich läuft es ja im Straßenverkehr, wenn man in einer bestimmten Zeit wieder auffällig wird. Besser man bleibt immer schön auf der Sonnenseite, dann gibt es auch keine Abstrafung.
Wenn man einmal abgestraft wurde, bleibt man erstmal ruhig. Dann schaut man in das Webmaster-Center und informiert sich über den Grund. In den allermeisten Fällen lassen sich die Probleme recht einfach aus dem Weg schaffen und ein Antrag auf Wiederaufnahme bei Google stellen. Die wichtigsten Infos gibt es in der Google Webmaster-Zentrale.